Absage von individuellen Beratungsterminen
Bei Absage bis 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Danach berechne ich bei Absage ohne triftigen Grund den hälftigen Honorarsatz der ausgefallenen Beratungssitzung. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist das volle Honorar für den Termin zu zahlen.
Rücktritt von Supervisionsterminen
Bei Rücktritt bis 72 Stunden (3 Arbeitstage) vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Danach berechne ich bei Absage ohne triftigen Grund bzw. so nicht kurzfristig ein Ersatztermin gefunden werden kann, das gesamte Honorar für die ausgefallene Supervisionssitzung.
Rücktritt von einem Seminarplatz
Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage ist, so kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, die Hälfte der Seminargebühr zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Seminarbeitrag fällig.