Absage von individuellen Beratungsterminen
Eine Absage bis zu 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor dem vereinbarten Termin bleibt kostenfrei. Kurzfristigere Absagen werden mit dem hälftigen Honorarsatz der ausgefallenen Beratungssitzung berechnet. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist das volle Honorar für den Termin zu zahlen.
Rücktritt von Supervisionsterminen
Bei Rücktritt bis 72 Stunden (3 Arbeitstage) vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Danach berechne ich bei Absage, so nicht kurzfristig ein Ersatztermin gefunden werden kann, das gesamte Honorar für die ausgefallene Supervisionssitzung.
Rücktritt von einem Seminarplatz
Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage ist, so kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, die Hälfte der Seminargebühr zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Seminarbeitrag fällig.